![]() Analysevorrichtung
专利摘要:
Eine Analysevorrichtung zum Analysieren eines Messfluids, das durch einen Strömungskanal strömt, umfasst eine optische Messeinheit, die wenigstens eine optische Grenzfläche zur messtechnischen Anbindung der optischen Messeinheit an den Strömungskanal aufweist, und eine Spülvorrichtung zum Spülen der wenigstens einen optischen Grenzfläche mit einem Spülfluid. Die Spülvorrichtung ist dazu ausgebildet, Messfluid aufzubereiten und das aufbereitete Messfluid als Spülfluid in einen an die optische Grenzfläche angrenzenden Spülbereich einzubringen. 公开号:EP3680644A1 申请号:EP19205528.3 申请日:2019-10-28 公开日:2020-07-15 发明作者:Ingo Schiffler 申请人:Sick AG; IPC主号:G01N21-00
专利说明:
[0001] Die vorliegende Erfindung betrifft eine Analysevorrichtung zum Analysieren eines Messfluids, das durch einen Strömungskanal strömt, mit einer optischen Messeinheit, die wenigstens eine optische Grenzfläche zur messtechnischen Anbindung der optischen Messeinheit an den Strömungskanal aufweist, und mit einer Spülvorrichtung zum Spülen der wenigstens einen optischen Grenzfläche mit einem Spülfluid. [0002] Derartige Vorrichtungen dienen beispielsweise zur Bestimmung der Konzentration von Gasen oder Feststoffpartikeln in industriellen Abgasschornsteinen, zur Fackelgasüberwachung, zur Dampfrückgewinnungs-Überwachung oder zur Überwachung von Verbrennungsprozessen und chemischen Prozessen. Bei dem Messfluid und dem Spülfluid kann es sich um Gase oder Flüssigkeiten handeln. Die optische Messeinheit umfasst üblicherweise einen Sender zum Aussenden von elektromagnetischen Strahlen in den Strömungskanal sowie einen Empfänger zum Empfangen von transmittierter, reflektierter oder gestreuter elektromagnetischer Strahlung. Optische Messeinheiten, die auf der Detektion von transmittiertem Licht beruhen, sind häufig zweiteilig ausgeführt und an gegenüberliegenden Wandabschnitten des Strömungskanals angebracht. Es sind auch optische Messeinheiten bekannt, die eine Kombination aus Sender und Empfänger sowie einen gegenüberliegenden Reflektor aufweisen. Bei der optischen Grenzfläche kann es sich um die dem Messfluidstrom zugewandte Vorderseite eines Sichtfensters handeln, das die optische Messeinheit vom Messfluid trennt. Gattungsgemäße Analysevorrichtungen sind beispielsweise in der EP 2 428 793 A1 und in der DE 20 2015 102 319 U1 offenbart. [0003] Das Spülen der optischen Grenzfläche mit einem Spülfluid dient der Reinhaltung des Sichtfensters der optischen Messeinheit und verhindert insbesondere, dass die optische Grenzfläche während des Betriebs der Analysevorrichtung verschmutzt, beschlägt oder korrodiert. Derartige Verschmutzungen stellen in der Praxis ein beträchtliches Problem dar, weil sie das auswertbare Signal verschlechtern, die Messgenauigkeit beeinträchtigen oder sogar zu Verfälschungen der Messung führen können. Als Spülfluide können insbesondere Umgebungsluft, Druckluft, Wasserdampf, Stickstoff oder Spülflüssigkeiten eingesetzt werden. Die Spülvorrichtung ist in gängiger Weise an eine geeignete Spülfluidquelle angeschlossen und weist eine Spülfluidzuführungseinheit auf, die das Spülfluid der optischen Grenzfläche zuführt. [0004] Problematisch ist bei Analysevorrichtungen mit Spülvorrichtungen, dass vor Ort eine Spülfluidquelle zur Verfügung gestellt werden muss, was aufwendig ist. Insbesondere ist die Bereitstellung von Pumpen, Gebläsen, Lagerbehältern, Gasflaschen, Filtern, Abscheidern, Rohrleitungen, Ventilen und dergleichen mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Ferner ist es oft schwierig, ein ausreichend sauberes Spülfluid bereitzustellen, das nicht selbst zu Verschmutzungen führt. Bei hoher Umgebungsfeuchte kann Umgebungsluft, die z.B. als Spülgas verwendet wird, unerwünschte Feuchtigkeit eintragen, die zu Kondensation führen kann und somit auch eine Korrosion der betroffenen Bauteile begünstigen kann. Weiterhin gibt es bestimmte Prozesse, bei welchen ein Eintrag von Spülfluiden nicht gewünscht oder nicht zulässig ist. Beispielsweise darf bei bestimmten chemischen Prozessen oder bei einer Inertisierung kein Sauerstoff zugeführt werden, weshalb in diesem Fall auf sauerstofffreie oder sauerstoffarme Fluide wie Stickstoff, Dampf oder Verbrennungsabgase zurückgegriffen werden muss, deren Bereitstellung kostspielig ist. Das Spülfluid darf ferner nicht in die Messstrecke geraten, weil es sonst die Analyse beeinträchtigen könnte. Es ist eine Herausforderung, unter allen Betriebsbedingungen einerseits eine ausreichende Spülung vorzusehen und andererseits ein Eindringen von Spülfluid in die Messstrecke auszuschließen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, zur Einsparung von Kosten auf eine Spülvorrichtung zu verzichten und stattdessen auf andere Maßnahmen zur Verschmutzungsvermeidung zurückzugreifen. Beispielsweise kann das Messfenster zurückversetzt angeordnet werden, damit es nicht direkt dem Messfluidstrom ausgesetzt ist. Dabei entstehen jedoch Toträume, die den Fluidaustausch verzögern und zu einer Verlängerung der Ansprechzeiten führen. Außerdem können auf diese Weise Verschmutzungen, Korrosionen und Beschläge nicht vollständig verhindert werden. Einer Verschmutzung der optischen Grenzfläche kann auch durch Optimierungen der Strömungsführung entgegengewirkt werden, was jedoch im Allgemeinen keinen ausreichenden Schutz unter allen Anwendungsbedingungen gewährleistet. Die optische Grenzfläche kann auch eine Beschichtung aufweisen, die einer Korrosion, einem Beschlagen oder einem Anhaften von Partikeln entgegenwirkt. Allerdings ist die Wirksamkeit solcher Beschichtungen im Allgemeinen begrenzt. Auch eine Heizung des Messfensters kann in Erwägung gezogen werden, um Beschläge und Korrosion zu vermeiden. Insbesondere bei flüssigen oder festen Partikeln reicht diese Maßnahme aber nicht für eine zuverlässige Verschmutzungsvermeidung aus. Es können auch Filter eingesetzt werden, die den Messbereich umgeben und dadurch verhindern, dass Schmutz bis zur optischen Grenzfläche gelangt. Derartige Filter führen jedoch zu einer Erhöhung der Ansprechzeit, die bei einer fortschreitenden Verschmutzung des Filters sogar noch zunimmt. Je nach Anwendung kann der Filter sogar vollständig verstopfen, so dass eine Wartung erforderlich ist. [0005] Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Analysevorrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die kostengünstig bereitstellbar und einfach verwendbar ist und gleichzeitig eine Verschmutzung der optischen Grenzfläche zuverlässig verhindert. [0006] Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch eine Analysevorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. [0007] Erfindungsgemäß ist die Spülvorrichtung dazu ausgebildet, Messfluid aufzubereiten und das aufbereitete Messfluid als Spülfluid zu verwenden und in einen an die optische Grenzfläche angrenzenden Spülbereich einzubringen. Das heißt, das Messfluid selbst wird nach einer geeigneten Aufbereitung zum Spülen der optischen Grenzfläche verwendet. Die Bereitstellung einer externen Spülfluidquelle ist somit nicht erforderlich. Außerdem ist es unproblematisch, wenn Spülfluid in die Messstrecke gerät, da es naturgemäß die gleiche chemische Zusammensetzung hat wie das Messfluid. Die Messung ist somit nicht nur wesentlich einfacher durchführbar, als dies bislang möglich war, sondern es besteht auch ein erhöhtes Maß an Zuverlässigkeit. Sollte sich die pro Zeiteinheit abzugebende Spülfluidmenge während des Betriebs der Analysevorrichtung ändern, so hat dies nur einen relativ geringen Einfluss auf die Messung. [0008] Weiterbildungen der Erfindung sind den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie der beigefügten Zeichnung zu entnehmen. [0009] Vorzugsweise definiert die optische Messeinheit einen Messbereich, der zumindest im Wesentlichen frei durchströmbar ist. Der Messbereich, der wenigstens einen Teil der Messstrecke bildet, ist also nicht durch Filter oder dergleichen abgeschirmt, so dass sich eine besonders kurze Ansprechzeit ergibt. Vorzugsweise ist der Messbereich bezüglich des Querschnitts des Strömungskanals zentral angeordnet. [0010] Der Spülbereich kann durch Abschirmungs- und/oder Filtermittel von dem Messbereich getrennt sein. Beispielsweise kann die optische Grenzfläche durch einen Rohrstutzen vom Messfluidstrom abgeschirmt sein oder bezüglich der Wandung des Strömungskanals zurückgesetzt angeordnet sein, um die Einwirkdauer des Spülfluids zu verlängern. Der abgeschirmte oder zurückgesetzte Bereich kann in diesem Fall den Spülbereich bilden. [0011] Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ist die Spülvorrichtung dazu ausgebildet, das Messfluid zum Aufbereiten zu filtern. Die Filterung kann mittels eines Metall-, Kunststoff- oder Keramiksinterfilters, einer Membran, eines Gewebes und/oder einer Lochblende erfolgen. Im Messfluidstrom enthaltene Schmutzpartikel können so von der optischen Grenzfläche ferngehalten werden. [0012] Alternativ oder zusätzlich kann die Spülvorrichtung dazu ausgebildet sein, das Messfluid zum Aufbereiten einem Abscheideprozess zu unterziehen. Dadurch kann das Spülfluid zumindest im Wesentlichen frei von Flüssigkeitstropfen und/oder Feststoffpartikeln gehalten werden. Für eine solche Partikelabscheidung kann die Spülvorrichtung insbesondere mit einem Filter, einer Membran, einer Düse, insbesondere einer Venturi-Düse, einem Prallblech und/oder einem Zyklon versehen sein. [0013] Die Spülvorrichtung kann dazu ausgebildet sein, das Messfluid zum Aufbereiten zu heizen oder zu kühlen. Beispielsweise kann mit erwärmtem Messfluid eine übermäßige Kondensation vermieden werden. [0014] Gemäß einer speziellen Ausgestaltung der Erfindung ist die Spülvorrichtung dazu ausgebildet, einen Teilstrom des durch den Strömungskanal strömenden Messfluids aufzufangen, aufzubereiten und unter Ausnutzung der Strömungsenergie in den Spülbereich einzubringen. Das Auffangen kann mit einer Öffnung erfolgen, die zumindest im Wesentlichen entgegen einer Hauptströmungsrichtung des Strömungskanals ausgerichtet ist. Bei Bedarf kann an der Öffnung ein Trichter angeordnet sein. Aufgrund der Ausnutzung der Strömungsenergie kann eine Pumpe oder ein Gebläse der Spülvorrichtung für eine verringerte Leistung ausgelegt sein, wodurch Kosten gespart werden. Bei bestimmten Anwendungen kann es sogar sein, dass überhaupt keine Pumpe und kein Gebläse zum Einbringen des Spülfluids in den Spülbereich erforderlich ist. [0015] Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist die Spülvorrichtung dazu ausgebildet, Messfluid aus dem Strömungskanal zu entnehmen, das entnommene Messfluid innerhalb oder außerhalb des Strömungskanals aufzubereiten und das aufbereitete Messfluid mittels wenigstens einer Zuführleitung dem Spülbereich zuzuführen. Dies ermöglicht eine besonders effektive Spülung. Die Entnahme ist je nach Anwendung an einer oder an mehreren Entnahmestellen möglich. Die betreffende Entnahmeöffnung kann derart angeordnet sein, dass eine seitliche Entnahme erfolgt, das heißt dass die Entnahmerichtung quer zu einer Hauptströmungsrichtung des Strömungskanals verläuft. Alternativ können die Entnahmestelle und die zugehörige Entnahmeöffnung auch derart angeordnet sein, dass die Entnahmerichtung parallel zur Hauptströmungsrichtung verläuft. [0016] Gemäß einer speziellen Ausführungsform der Erfindung ist die Spülvorrichtung dazu ausgebildet, das Messfluid an einer verunreinigungsgeschützten Stelle zu entnehmen und dadurch aufzubereiten. Beispielsweise kann die Entnahme an einer strömungsabgewandten Seite des Strömungskanals, an einer vor direkter Anströmung geschützten Stelle oder an einer partikelarmen Stelle erfolgen. Bei bestimmten Anwendungen kann eine derartige Aufbereitung ausreichend sein. Bei Bedarf kann aber zusätzlich eine Filterung, Heizung, Kühlung oder Abscheidung vorgesehen sein. [0017] Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfasst die optische Messeinheit zwei optische Grenzflächen, wobei die Spülvorrichtung dazu ausgebildet ist, das aufbereite Messfluid als Spülfluid in jeweilige an die optischen Grenzflächen angrenzende Spülbereiche abzugeben. Somit können die Messfenster eines Senders und eines Empfängers oder eines Reflektors gleichermaßen geschützt werden. [0018] Es kann vorgesehen sein, dass die zwei optischen Grenzflächen einander gegenüberliegend angeordnet sind und zwischen den optischen Grenzflächen ein Messbereich der optischen Messeinheit ausgebildet ist. Vorzugsweise ist der Messbereich wie vorstehend beschrieben zumindest im Wesentlichen frei durchströmbar. Am Anfang und am Ende des Messbereichs können sich die Spülbereiche befinden, die nicht zwingend frei durchströmbar sein müssen. Da sich das Spülfluid chemisch nicht wesentlich vom Messfluid unterscheidet, ist die effektive Messstrecke maximal. [0019] Die Spülvorrichtung kann dazu ausgebildet sein, das aufbereitete Messfluid aktiv in den Spülbereich einzubringen, insbesondere einzublasen oder einzuspritzen. [0020] Alternativ oder zusätzlich kann die Spülvorrichtung dazu ausgebildet sein, Messfluid aktiv aus dem Strömungskanal, insbesondere aus einem zumindest im Wesentlichen frei durchströmbaren Messbereich, abzusaugen. Um eine aktive Einbringung und/oder Absaugung zu ermöglichen, kann die Spülvorrichtung eine Pumpe oder ein Gebläse umfassen. Grundsätzlich können die Einbringung und/oder die Absaugung auch unter zusätzlicher Nutzung der Strömungsenergie erfolgen. [0021] Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Analysieren eines Messfluids, das durch einen Strömungskanal strömt, mittels einer optischen Messeinheit, die wenigstens eine optische Grenzfläche zur messtechnischen Anbindung der optischen Messeinheit an den Strömungskanal aufweist, wobei die wenigstens eine optische Grenzfläche mittels einer Spülvorrichtung mit einem Spülfluid gespült wird. [0022] Erfindungsgemäß wird Messfluid aufbereitet und das aufbereitete Messfluid als Spülfluid in einen an die optische Grenzfläche angrenzenden Spülbereich eingebracht. Dies ermöglicht nicht nur einen Verzicht auf die Bereitstellung einer externen Spülfluidquelle, sondern erhöht auch die Zuverlässigkeit der Messung, weil die Messung weniger durch einen sich gegebenenfalls ändernden Anteil messgasfremden Spülfluids beeinflusst werden kann. [0023] Vorzugsweise wird ein erster Teilstrom des durch den Strömungskanal strömenden Messfluids aufgefangen, aufbereitet und in den Spülbereich eingebracht und ein von dem Spülbereich getrennter Messbereich der optischen Messeinheit wird einem separaten zweiten Teilstrom des durch den Strömungskanal strömenden Messfluids ausgesetzt. Dadurch wird einerseits einer Verschmutzung der optischen Grenzfläche zuverlässig entgegengewirkt, während andererseits die Ansprechzeit aufgrund des unbehinderten zweiten Teilstroms geringgehalten wird. [0024] Ein erfindungsgemäßes Verfahren kann insbesondere mit einer erfindungsgemäßen Analysevorrichtung, die wie vorstehend beschrieben gestaltet ist, durchgeführt werden. Insbesondere können in einem erfindungsgemäßen Verfahren alle vorstehend unter Bezugnahme auf die Analysevorrichtung offenbarten Schritte ausgeführt werden. [0025] Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft unter Bezugnahme auf die Zeichnung beschrieben. Fig. 1 zeigt in vereinfachter Form eine gemäß dem Stand der Technik gestaltete Analysevorrichtung, welche einen den Messbereich umgebenden Filter aufweist. Fig. 2 zeigt eine andere gemäß dem Stand der Technik gestaltete Analysevorrichtung, welche eine Spülvorrichtung mit externer Spülfluidquelle umfasst. Fig. 3 zeigt eine Analysevorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung. Fig. 4 zeigt eine Analysevorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung. Fig. 5 zeigt eine Analysevorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung. Fig. 6 zeigt eine Analysevorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung. [0026] Fig. 1 zeigt in vereinfachter Form einen Teil eines Strömungskanals 11, bei dem es sich beispielsweise um einen Abgaskamin oder um ein Fackelrohr handeln kann. In dem Strömungskanal 11 bewegt sich ein Gasstrom 12 entlang einer Hauptströmungsrichtung. Zur Überwachung der Zusammensetzung des Gasstroms 12, beispielsweise des Sauerstoffgehalts des Gasstroms 12, ist eine an dem Strömungskanal 11 angebrachte, gemäß dem Stand der Technik gestaltete Analysevorrichtung 13 vorgesehen, welche in grundsätzlich bekannter Weise eine zweiteilige optische Messeinheit 15 umfasst. Speziell umfasst die optische Messeinheit 15 ein Sendemodul 17a mit einem nicht gezeigten Strahlungssender sowie ein Empfangsmodul 17b mit einem nicht gezeigten Strahlungsempfänger. Die messtechnische Anbindung des Sendemoduls 17a und des Empfangsmoduls 17b an den Strömungskanal 11 erfolgt mittels Sichtfenstern oder Prozessfenstern, deren Vorderseiten jeweilige optische Grenzflächen 20 bilden. [0027] Um die optischen Grenzflächen 20 des Sendemoduls 17a und des Empfangsmoduls 17b vor einer Verschmutzung zu schützen, ist die Messstrecke 19 von einem Filter 21 umgeben. Als weitere Maßnahme gegen Verschmutzung sind vor den optischen Grenzflächen 20 Toträume 25 vorgesehen. Aufgrund der vollständigen Abschirmung der Messstrecke 19 durch den Filter 21 ist die Ansprechzeit der in Fig. 1 gezeigten Analysevorrichtung 13 relativ lang. Zudem besteht die Gefahr, dass sich der Filter 21 mit der Zeit zusetzt, wodurch eine verlässliche Messung nicht mehr möglich ist. [0028] Die in Fig. 2 gezeigte, ebenfalls gemäß dem Stand der Technik gestaltete Analysevorrichtung 13' ist ähnlich gestaltet wie die zuvor beschriebene Analysevorrichtung 13, weist jedoch keinen die Messstrecke 19 vollständig umgebenden Filter auf. Zur Verhinderung von Verschmutzungen der optischen Grenzflächen 20 ist hier eine Spülvorrichtung 27 vorgesehen, welche mit einer nicht dargestellten Spülmittelquelle, beispielsweise in Form eines Druckbehälters, verbindbar ist und dazu ausgebildet ist, Spülfluid wie zum Beispiel Stickstoff in die Umgebung der optischen Grenzflächen 20 zu blasen. Die Messstrecke 19 ist hier verkürzt, weil sich beidseits der Messstrecke 19 Spülbereiche 29 anschließen, in welchen kein Messfluid, sondern lediglich das unterschiedlich zusammengesetzte Spülfluid vorhanden ist. [0029] Fig. 3 zeigt eine erfindungsgemäße Analysevorrichtung 33, die wie die in Fig. 2 dargestellte Analysevorrichtung 13' eine Messstrecke 19 aufweist, die sich zwischen jeweiligen optischen Grenzflächen 20 befindet. Die Analysevorrichtung 33 ist als Reflexionsanordnung ausgebildet, könnte jedoch auch als Transmissionsanordnung ausgebildet sein. Die Spülvorrichtung 37 ist hier nicht an eine externe Spülfluidquelle angeschlossen, sondern dazu ausgebildet, Messfluid aufzubereiten und das aufbereitete Messfluid als Spülfluid in jeweilige an die optischen Grenzflächen 20 angrenzende Spülbereiche 39 einzubringen. Zu diesem Zweck ist an einem Gehäuse 38 der optischen Messeinheit 15 ein Fluideinlass 40 (hier als Trichter dargestellt) zum Auffangen von Messfluid ausgebildet, der mit einer weiterführenden Zuführleitung 41 in Verbindung steht. Die Zuführleitung 41 weist einen ersten Auslass 42 und einen zweiten Auslass 43 auf, die jeweils in einen Spülbereich 39 münden. Die Spülbereiche 39 grenzen direkt an die optischen Grenzflächen 20 an. Bei Bedarf können der erste Auslass 42 und der zweite Auslass 43 mit Düsen versehen sein. [0030] Um das Messfluid vor dem Einbringen in die Spülbereiche 39 aufzubereiten, ist im Bereich des Einlasses 40 ein Aufbereitungsfilter 45 vorgesehen. Hierbei kann es sich um einen Metallfilter, einen Kunststofffilter, einen Keramiksinterfilter oder eine Membran handeln. Auch ein Gewebe oder eine Lochblende könnten als Filter vorgesehen sein. Je nach Verschmutzungsgrad des Messfluids kann auch eine Kombination von unterschiedlichen Filtern vorgesehen sein. Der Transport des aufbereiteten Messfluids über die Zuführleitung 41 bis zu den Auslässen 42, 43 kann aktiv, d.h. mittels einer Pumpe oder eines Gebläses, erfolgen und/oder unter Ausnutzung der Strömungsenergie. Da das Spülfluid gereinigtes Messfluid ist, bildet der gesamte Raum zwischen den beiden optischen Grenzflächen 20 die Messstrecke 19. Eine Veränderung der pro Zeit abgegebenen Menge an Spülfluid hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Messung, sondern allenfalls auf das Ansprechverhalten oder den Verschmutzungsgrad. Die Messstrecke 19 ist nicht von einem Filter umgeben, so dass der Raum zwischen den beiden optischen Grenzflächen 20 zumindest im Wesentlichen frei von dem Messfluid durchströmbar ist. Dadurch weist die erfindungsgemäße Analysevorrichtung 33 ein besonders schnelles Ansprechverhalten auf. [0031] In Fig. 4 ist eine erfindungsgemäße Analysevorrichtung 33 gezeigt, die ebenso gestaltet ist wie die in Fig. 3 dargestellte Vorrichtung, aber im Unterschied zu dieser an einem Flansch 47 montiert ist, der gegenüber einer Wand des Strömungskanals 11 zurückgesetzt ist. Aufgrund dieser Montage ist ein Totraum 49 gebildet, in den das Messfluid nur schlecht eindringen kann. Aufgrund der Spülung des Totraums 49 mit Messfluid mittels der Spülvorrichtung 37 ist jedoch sichergestellt, dass die gesamte Messstrecke 19 mit Messfluid gefüllt ist. [0032] Bei der in Fig. 5 dargestellten erfindungsgemäßen Analysevorrichtung 53 ist das Gehäuse 38 der optischen Messeinheit 15 wie bei der in Fig. 1 gezeigten Analysevorrichtung 13 zweiteilig ausgeführt, das heißt es liegt eine sogenannte "Cross-Duct"-Anordnung mit einem Sendemodul 17a und einem Empfangsmodul 17b vor. Das aufzubereitende Messfluid wird mittels einer von der optischen Messeinheit 15 separaten Entnahmevorrichtung 55 aus dem Strömungskanal 11 entnommen. Anschließend wird es mittels einer Zuführleitung 41 dem Sendemodul 17a und dem Empfangsmodul 17b zugeführt und unmittelbar vor den jeweiligen optischen Grenzflächen 20 in die Spülbereiche 39 eingebracht. Die Entnahmevorrichtung 55 weist einen Einlass 60 auf, der eine quer zur Hauptströmungsrichtung des Strömungskanals 11 verlaufende Einlassöffnung aufweist. Vorzugsweise ist die Spülvorrichtung 37' der in Fig. 5 gezeigten Analysevorrichtung 53 mit einer Pumpe oder einem Gebläse ausgestattet, was in Fig. 5 jedoch nicht dargestellt ist. Der Aufbereitungsfilter 45 ist wie gezeigt in der Entnahmevorrichtung 55 angeordnet. [0033] Eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Analysevorrichtung 63 ist in Fig. 6 gezeigt. Wie dargestellt ist die optische Messeinheit 15 hier ähnlich wie in Fig. 2 einteilig, das heißt als so genannte "Lanze", ausgestaltet. Die Spülvorrichtung 67 ist bei dieser Ausgestaltung ohne Zuführleitungssystem ausgebildet. Stattdessen sind im Gehäuse 38 der optischen Messeinheit 15 Öffnungen 69 vorgesehen, in welchen jeweilige Aufbereitungsfilter 45 angeordnet sind. Die Öffnungen 69 münden unmittelbar in die Spülbereiche 39. Die Spülung der optischen Grenzflächen 20 erfolgt somit unter Ausnutzung der Strömungsenergie des Messfluids, vorzugsweise ohne aktiven Fluidtransport mittels Pumpen, Gebläse oder dergleichen. Der zwischen den beiden Spülbereichen 39 befindliche Messbereich 70 ist zumindest im Wesentlichen frei durchströmbar. Zu diesem Zweck kann im Gehäuse 38 eine entsprechende Ausnehmung vorgesehen sein. [0034] Bei den dargestellten Ausführungsformen der Erfindung können alternativ oder zusätzlich zu den Aufbereitungsfiltern 45 weitere Mittel zum Aufbereiten des Messfluids vorgesehen sein, beispielsweise Partikelabscheider, Heizvorrichtungen oder Kühlvorrichtungen. Weiterhin kann die Zufuhr des Spülfluids komplexer gestaltet sein, beispielsweise indem eine ringförmige Anordnung aus Auslassöffnungen in der Umgebung einer optischen Grenzfläche 20 vorgesehen ist. [0035] Durch die Verwendung von aufbereitetem Messfluid als Spülfluid erübrigt sich das Erfordernis, eine externe Spülfluidquelle bereitzustellen. Zudem kann die Messung nicht durch einen Überschuss an Spülfluid verfälscht werden. Aufwendige Maßnahmen zur Überwachung der pro Zeit abgegebenen Menge an Spülfluid sind daher nicht erforderlich. Die erfindungsgemäßen Prinzipien sind grundsätzlich nicht nur bei Gasen, sondern auch bei Flüssigkeiten anwendbar. Bezuqszeichenliste [0036] 11Strömungskanal12Gasstrom13, 13'Analysevorrichtung15Messeinheit17aSendemodul17bEmpfangsmodul19Messstrecke20optische Grenzfläche21Filter25Totraum27Spülvorrichtung29Spülbereich33Analysevorrichtung37, 37'Spülvorrichtung38Gehäuse39Spülbereich40Einlass41Zuführleitung42erster Auslass43zweiter Auslass45Aufbereitungsfilter47Flansch49Totraum53Analysevorrichtung55Entnahmevorrichtung60Einlass63Analysevorrichtung67Spülvorrichtung69Öffnung70Messbereich
权利要求:
Claims (15) [0001] Analysevorrichtung (33, 53, 63) zum Analysieren eines Messfluids, das durch einen Strömungskanal (11) strömt, mit einer optischen Messeinheit (15), die wenigstens eine optische Grenzfläche (20) zur messtechnischen Anbindung der optischen Messeinheit (15) an den Strömungskanal (11) aufweist, und mit einer Spülvorrichtung (37, 37', 67) zum Spülen der wenigstens einen optischen Grenzfläche (20) mit einem Spülfluid,dadurch gekennzeichnet, dass die Spülvorrichtung (37, 37', 67) dazu ausgebildet ist, Messfluid aufzubereiten und das aufbereitete Messfluid als Spülfluid in einen an die optische Grenzfläche (20) angrenzenden Spülbereich (39) einzubringen. [0002] Analysevorrichtung nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, dass die optische Messeinheit (15) einen Messbereich (70) definiert, der zumindest im Wesentlichen frei durchströmbar ist. [0003] Analysevorrichtung nach Anspruch 2,dadurch gekennzeichnet, dass der Spülbereich (39) durch Abschirmungs- und/oder Filtermittel von dem Messbereich (70) getrennt ist. [0004] Analysevorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Spülvorrichtung (37, 37', 67) dazu ausgebildet ist, das Messfluid zum Aufbereiten zu filtern. [0005] Analysevorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Spülvorrichtung (37, 37', 67) dazu ausgebildet ist, das Messfluid zum Aufbereiten einem Abscheideprozess zu unterziehen. [0006] Analysevorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Spülvorrichtung (37, 37', 67) dazu ausgebildet ist, das Messfluid zum Aufbereiten zu heizen oder zu kühlen. [0007] Analysevorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Spülvorrichtung (37, 37', 67) dazu ausgebildet ist, einen Teilstrom des durch den Strömungskanal (11) strömenden Messfluids aufzufangen, aufzubereiten und unter Ausnutzung der Strömungsenergie in den Spülbereich (39) einzubringen. [0008] Analysevorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Spülvorrichtung (37, 37') dazu ausgebildet ist, Messfluid aus dem Strömungskanal (11) zu entnehmen, das entnommene Messfluid innerhalb oder außerhalb des Strömungskanals (11) aufzubereiten und das aufbereitete Messfluid mittels wenigstens einer Zuführleitung (41) dem Spülbereich (39) zuzuführen. [0009] Analysevorrichtung nach Anspruch 8,dadurch gekennzeichnet, dass die Spülvorrichtung (37, 37') dazu ausgebildet ist, das Messfluid an einer verunreinigungsgeschützten Stelle zu entnehmen und dadurch aufzubereiten. [0010] Analysevorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die optische Messeinheit (15) zwei optische Grenzflächen (20) umfasst, wobei die Spülvorrichtung (37, 37', 67) dazu ausgebildet ist, das aufbereitete Messfluid als Spülfluid in jeweilige an die optischen Grenzflächen (20) angrenzende Spülbereiche (39) abzugeben. [0011] Analysevorrichtung nach Anspruch 10,dadurch gekennzeichnet, dass die zwei optischen Grenzflächen (20) einander gegenüberliegend angeordnet sind und zwischen den optischen Grenzflächen (20) ein Messbereich (70) der optischen Messeinheit (15) ausgebildet ist. [0012] Analysevorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Spülvorrichtung (37, 37') dazu ausgebildet ist, das aufbereitete Messfluid aktiv in den Spülbereich (39) einzubringen, insbesondere einzublasen oder einzuspritzen. [0013] Analysevorrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, dass die Spülvorrichtung (37, 37', 67) dazu ausgebildet ist, Messfluid aktiv aus dem Strömungskanal (11), insbesondere aus einem zumindest im Wesentlichen frei durchströmbaren Messbereich (70), abzusaugen. [0014] Verfahren zum Analysieren eines Messfluids, das durch einen Strömungskanal (11) strömt, mittels einer optischen Messeinheit (15), die wenigstens eine optische Grenzfläche (20) zur messtechnischen Anbindung der optischen Messeinheit (15) an den Strömungskanal aufweist, wobei die wenigstens eine optische Grenzfläche (20) mittels einer Spülvorrichtung (37, 37', 67) mit einem Spülfluid gespült wird,dadurch gekennzeichnet, dass Messfluid aufbereitet wird und das aufbereitete Messfluid als Spülfluid in einen an die optische Grenzfläche (20) angrenzenden Spülbereich (39) eingebracht wird. [0015] Verfahren nach Anspruch 14,dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Teilstrom des durch den Strömungskanal (11) strömenden Messfluids aufgefangen, aufbereitet und in den Spülbereich (39) eingebracht wird und ein von dem Spülbereich (39) getrennter Messbereich (70) der optischen Messeinheit (15) einem separaten zweiten Teilstrom des durch den Strömungskanal (11) strömenden Messfluids ausgesetzt wird.
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引用文献:
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